Fahrende werden immer noch mit Vorurteilen konfrontiert

30. August 2018

Fahrende in der Schweiz sind eine nationale Schweizer Minderheit mit einer eigenen Sprache und eigenen Bräuchen. Sie haben in der Schweiz während mehreren Jahrzehnten verschiedene Formen der Verfolgung erlitten. Dennoch bestehen die Vorurteile gegen sie bis heute im kollektiven Unbewusstsein weiter und werden auch in den Medien weiter verbreitet.

Eine stigmatisierende Veröffentlichung in Form einer Warnung an die Bevölkerung ist am 12. Juni 2017 in zwei regionalen Zeitungen erschienen.

In seinemEntscheid vom 10. November 2017 vertritt der Generalstaatsanwalt die Ansicht, es liege keine Verletzung der Menschenwürde vor, und tritt nichtauf die Strafanzeige ein, die ein Mitglied der Schweizerischen Gemeinschaft derSinti und Jenischen eingereicht hatte. Der Generalstaatsanwalt fragt sichjedoch «ob es angebracht sei, eine solche Anzeige, die sich explizit auf einzweifelhaftes Erkennungszeichenbezieht, zu veröffentlichen. Die Verwendung dieses Merkmals, einzig aufgrund der ethnischenZugehörigkeit, erscheint tatsächlich sehr stossend und lässt sich schwerrechtfertigen.»

Artikel "Il n’y a pas eu d’atteinte à la dignité",erschienen am 15. November 2017 in der Tageszeitung La Liberté

"Yéniches, Sintis ou Roms seraient de plus en plus discriminés en Suisse" auf RTSinfo.ch vom 7. September 2017

Ein Jenischer, der auf grundder oben erwähnten, umstrittenen Anzeige einen Teil seiner Kundschaft verlor,hat beim Kantonsgericht Beschwerde gegen diesen Entscheid eingereicht. Die Beschwerde wurde abgewiesen und der Entscheid der Staatsanwaltschaft bestätigt. Gemäss der obersten kantonalen Instanz:

- stelle der Text in Form einer Warnung an die Bevölkerung trotz seiner Kritik würdigkeit «keinen Aufruf zu Hass und auch keine rassistische Propaganda» dar, die nach Artikel 261bis des Schweizerische Strafgesetzbuchs strafbar wären;

- könne der Beschwerdeführer nicht als klagende Partei auftreten, weil die stigmatisierende Anzeige nicht direkt auf ihn abzielte und ihn deshalb nur indirekt betroffen habe.

Siehe Artikel "Il n’était pas directement visé", erschienen am 24. Juli 2018 in der Tageszeitung La Liberté

Als Reaktion auf den Entscheid des Kantonsgerichts veröffentlichte die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) mit Sitz in Bern eine Stellungnahme, in der sie kritisiert, dass die Hürden, die Betroffene überwinden müssen, um vor Gericht Recht zu erhalten,in der Schweiz sehr hoch seien. Die Bedingungen dafür, dass geschädigte Personen und Opfer rassistischer Handlungen als klagende Partei auf treten könnten, stellten dabei fast unüberwindbare Hindernisse dar. Demzufolge werde die Wirksamkeit der Rassismusstrafnorm empfindlich geschwächt.

Siehe Medienmitteilung mit dem Titel "Freiburger Kantonsgericht lehnt Rassismus-Klage gegen Freiburger Berufsverbände und Tageszeitungen ab" der Gesellschaft für bedrohte Völker vom 17. August 2018

Andere Entscheidungen:

Eine Freiburger Richterin wurde infolge von Äusserungen, mit welchen sie Zwangsmassnahmen gegen Jenische in der Vergangenheit rechtfertigte, für befangen erklärt.


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