Eine Westschweizer Gymnasiastin durfte die «Bains de la Gruyère» nicht betreten, weil sie einen Burkini trug. Daraufhin ging die ganze Klasse aus Solidarität ins Hallenbad von Charmey, in dem ein anderes Reglement gilt als bei der Betreibergesellschaft «Association des piscines romandes et tessinoises» (APRT), der sowohl die «Bains de la Gruyère» als auch das Hallenbad angehören. Laut dem Präsidenten der APRT sind Burkinis und sämtliche Taucheranzüge aus hygienischen Gründen verboten. Er gab jedoch zu, dass die Frage des Burkini nicht mit Bedacht geklärt worden sei.
Siehe Zeitungsartikel «Charmey tergiverse avec le burkini», erschienen am 20.09.2018 in der Freiburger Tageszeitung La Liberté.