Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen Achtzigjährigen zu 30 Tagessätzen bedingt und einer Busse von 300 Franken verurteilt, weil er einen schwarzen Angestellten beschimpft hatte. Obwohl der Staatsanwalt die Beschimpfungen als rassistisch anerkannte, konnte er die Rassismusstrafnorm nicht anwenden, weil die Beschimpfungen nicht öffentlich geäussert worden waren.
Siehe Zeitungsartikel «Il insulte le contrôleur des sacs à ordure», erschienen am 16.02.2019 in der Freiburger Tageszeitung La Liberté.