Wenn man eine Person «sale blanche» (dreckige Weisse) nennt, so ist dies gemäss einem Urteil der Freiburger Strafbehörden eine Beschimpfung, die in den Anwendungsbereich von Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs fällt. Rassistische Diskriminierung wird in diesem Artikel namentlich definiert als jedes öffentliche Verhalten, das darauf abzielt, eine Person wegen ihrer Rasse in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabzusetzen oder zu diskriminieren (siehe Rubrik Definitionen).
Siehe Artikel «Punie pour avoir crié une injure raciste», erschienen am 24. Juli 2019 in der Tageszeitung La Liberté.