Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte in einem Urteil vom 9. Januar 2018, dass es sich nicht um Ehrverletzung handle, wenn man die Äusserungen eines Politikers als «verbalen Rassismus» bezeichnet, solange dieser Vorwurf auf Tatsachen beruht.
· Siehe Zeitungsartikel «La Suisse est condamnée pour racisme», erschienen am 9. Januar 2018 in den Tageszeitungen Tribune de Genève und 24 heures.
· Siehe auch unter der Rubrik Rechtsprechung > Negativer Entscheid > Können gewisse Äusserungen als «verbaler Rassismus» gewertet werden?