Rechtlicher Rahmen

4. Werden alle rassistischen Handlungen gesetzlich bestraft?



Correct Faux Partiellement correct

Das Gesetz definiert, welche diskriminierenden Taten strafbar sind. Gemäss dem Grundsatz «keine Strafe ohne Gesetz» können Taten, die im Strafgesetzbuch nicht enthalten sind, nicht bestraft werden. Manche Handlungen werden auch aus Mangel an Beweisen nicht bestraft. Andere Handlungen können von der Gesellschaft als rassistisch angesehen werden, ohne dass sie jedoch strafbar wären.

Kontakt

Info-Rassismus Freiburg
Caritas Suisse

Bvd de Pérolles 55
1700 Fribourg

+41 26 425 81 56,
Montag bis Freitag von 9 bis 11 Uhr Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf der Mailbox oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.

inforacismefribourg@caritas.ch


Kontakt aufnehmen

 

Ihre Meldung

Sie haben die Möglichkeit, ein diskriminierendes Erlebnis schriftlich zu melden, je nach Wunsch mit Ihrem Namen oder anonym.

Vorfall melden

 

Dokumentation und Unterlagen

In dieser Rubrik finden Sie verschiedene Dokumente, Leitfäden, didaktische Werkzeuge und Berichte von « Info-Rassismus Freiburg ».


Dokumentation

 

Mit Unterstützung von: