Das Antidiskriminierungsrecht in der Schweiz

Im Gegensatz zur Europäischen Union verfügt die Schweiz über kein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz. Allerdings gibt es Bestimmungen im Verfassungsrecht, im Strafrecht und im Privatrecht, mit denen man sich gegen gewisse Diskriminierungen wehren kann.

Die Schweiz hat im Dezember 1994 das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung ratifiziert. Dieses Übereinkommen ist nur für Staaten verbindlich. Einzelpersonen können daraus keine direkten Rechtsansprüche ableiten. Allerdings sind die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, die darin festgelegten Ziele zu verfolgen.

Die Schweiz ist dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates 1998 beigetreten. In der Schweiz betrifft der Schutz nicht nur die traditionellen sprachlichen Minderheiten, sondern auch die jüdische Gemeinschaft und die Fahrenden.


Das Europäische Rahmenübereinkommen ist ein rechtlich verbindliches multilaterales Abkommen des Europarats, das nationalen Minderheiten das Diskriminierungsverbot, die Meinungs-, Glaubens-, Gewissens-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit garantiert. Darüber hinaus garantiert es besondere Rechte für Minderheiten, insbesondere das Recht des Gebrauchs der eigenen Sprache und das Recht auf ungehinderten Kontakt mit Personen derselben ethnischen, kulturellen, religiösen oder sprachlichen Identität über nationale Grenzen hinweg.

Das Jenische als territorial nicht gebundene Sprache hat die Schweiz zudem im Zusammenhang mit der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen anerkannt.


 

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