Correct Faux Partiellement correct
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuchs unterscheidet sechs Straftaten, die unter den Begriff Rassendiskriminierung fallen.
- Öffentlicher Aufruf zu Hass oder Rassendiskriminierung
- Verbreiten rassistischer Ideologien
- Organisation von Propagandaaktionen
- Verletzung der Menschenwürde (z. B. Beschimpfungen)
- Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- Verweigerung einer Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist (Zutritt zu Freibädern, Bars usw.), wegen Rasse, Ethnie oder Religion