Das Verwaltungsverfahren kommt bei Streitigkeiten zwischen Privatpersonen und dem Staat zur Anwendung. In Zusammenhang mit Rassendiskriminierung regelt es verschiedene Bereiche: Verfahren in den Schulen (Tragen des Kopftuchs, Unterrichtsdispensen), Einbürgerungsverfahren und Verfahren, welche die Fahrenden betreffen.
Allerdings ist es unmöglich, das Verwaltungsverfahren allgemein zu beschreiben, weil die entsprechenden Bedingungen und die zuständigen Behörden von Kanton zu Kanton verschieden sind, da das Verfahren auf nationaler Ebene nicht vereinheitlicht wurde.
Bei spezifischen Fragen zu den oben genannten Bereichen gibt Ihnen die Fachstelle «Respekt für alle» gerne Auskunft